Bauwesenversicherung - Bauleistungsversicherung

Bauversicherungen rund um das Haus


Der Hausneubau und das fertiggestellte Gebäude benötigen einen besonders umfassenden Versicherungsschutz, da die Risiken sehr komplex sind. Bei fehlerhafter Absicherung entstehen schnell hohe Kosten oder es kommt gar zu einem Baustillstand. Gleiches gilt für den Umbau und der Sanierung eines Gebäudes.


Während der Bauphase sind die folgenden Bauversicherungen mehr oder weniger ein Muß, so kommen Sie sicher durch die Bauzeit:

Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung, 
Feuerrohbauversicherung als eigenständiger Vertrag
Gebäudeversicherung mit kostenfreiem Einschluss der Feuerrohbauversicherung,
Baufertigstellungsversicherung,
Bauherrenhaftpflichtversicherung,
gesetzliche Bauhelferunfallversicherung,
private Bauhelferversicherung,
Restschuldversicherung / Risikolebensversicherung
Öltank-/ Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Grafittiversicherung

 

Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung

Durch die so genannte Verdingungsordnung für Bauleistungen (sie liegt den Bauverträgen in der Regel zugrunde) ist zwischen dem Unternehmer (dem Bauhandwerker) und dem Bauherrn die  Gefahrenteilung vorgesehen . Das bedeutet nichts anderes, als dass Schäden, welche durch höhere Gewalt sowie infolge unabwendbarer Ereignisse entstehen, schon vor der Abnahme der erstellten Bauleistungen zu Lasten des Bauherrn gehen; darüber hinaus geht die Gefahr für bereits fertig gestellte Teilleistungen, dazu zählen der Rohbau bzw. Ausbauwerke, nach der Abnahme komplett auf den Bauherrn über. Die hohen Risiken auf dem Bau können mithin schwere finanzielle Folgen für jede Baufamilie haben. Zu bedenken gibt es also, dass kein Bauherr in der Lage ist, sein Grundstück tatsächlich so sicher zu halten, dass kein Unbefugter dieses betreten kann, denn eine Baustelle kann man nicht rund um die Uhr überwachen und auch nicht abschließen, sodass sie für niemanden betretbar ist.

Die Bauwesenversicherung schützt private Bauherren und/oder Bauunternehmer vor unvorhersehbarer Schäden, die am eigenen Bau entstehen.

Versichert sind

der Bauherr und/oder der Bauunternehmer. Die Bauwesenversicherung deckt die Risiken des Bauherren und/oder des Generalunternehmers, Bauhandwerkers und der Subunternehmer.  So werden Unstimmigkeiten, Streit und Schadenersatzansprüche über die Zuständigkeit und der  Schuldzurechnung vermieden. Oftmals führen solche Streitigkeiten zum Baustillstand, verbunden mit hohen finanziellen Aufwendungen für den Bauherren.

Nach dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber“ (ABN) werden für einen Gebäudeneu- oder Umbau alle Bauleistungen versichert. Diese Bedingungen dienen in erster Linie dem Bauherrn

Mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) werden Bauleistungen selbst, einschließlich Nebenleistungen, insbesondere für Bauunterrnehmer versichert.

Bis auf die „versicherten Sachen“ unterscheiden sich die Bedingungen nicht sonderlich.

Wünscht der Versicherungsnehmer, dass alle Schäden für Bauleistungen und deren Haftungsmöglichkeiten aller Baubeteiligten  versichert sind, müssen beide Versicherungen, eine Versicherung nach den ABN sowie eine nach ABU mit der Zusatzklausel # 6365, vereinbart werden.

Leistungen der Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) bietet eine Allgefahrendeckung. Diese Art der Versicherung stellt  bestmöglichen Schutz dar.  Es werden die Kosten für das Aufräumen der Baustelle und die Wiederherstellungskosten erstattet. Bei vereinbartem Selbstbehalt, kommt dieser in Abzug.

Versicherte Sachschäden, während der Bauzeit
- höhere Gewalt, Sturm und Hochwasser,
- unbekannte Eigenschaften des Baugrunds,
- Vandalismus,
- Material und Konstruktionsfehler,
- fahrlässigem Verhalten,
- auch Folgekosten durch Konstruktions-, Herstellungs- wie auch Materialfehler,
- Schäden die bei Bauausführung entstehen,
- und das Glasbruchrisiko nach Scheibeneinsatz
können versichert werden.

Zusatzleistungen - optional
Mitversicht ist die gesetzliche Haftpflicht für:
Schäden infolge von Gewässerveränderungen als Inhaber von Behältern für gewässerschädliche Stoffe mit geringem Fassungsvermögen
Sachschäden durch Senkung eines Grundstücks oder Erdrutschungen.
Sachschäden durch (nicht häusliche) Abwässer.
Sachschäden durch Erschütterungen infolge von Rammarbeiten.
Sachschäden durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen.

Zusatzleistungen bei Bauen in Eigenleistung - optional
Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen bis 6 km/h durch den Bauherrn oder private Bauhelfer.
Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h durch den Bauherrn oder private Bauhelfer.
Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gemäß § 110 SGB VII (z. B. für von der Berufsgenossenschaft übernommene Behandlungskosten nach einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall).

Ausschlüsse Bauleistungsversicherung 

sind explizit definiert. Alle anderen Schäden, die unvorhergesehen passieren, sind versichert. Nicht versichert sind die Schäden
- durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter wie auch unbemannter Flugkörper.
Das Feuerrisiko ist demnach über die Bauwesenversicherung nicht versichert, wird aber über die Feuerrohbauversicherung gedeckt. Diese Feuerrohbauversicherung wird von den Versicherern kostenfrei angeboten. Voraussetzung: die Substanz-Gebäudeversicherung  wird vorab abgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist üblich und zu empfehlen.
- Bauausführungsmängel,
- Schäden die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen
- Schäden durch Kernenergie und Krieg sowie
- Schäden die durch normale Witterungseinflüsse eintreten.
- Beschädigungen an Fahrzeugen die sich auf der Baustelle befinden.
- Ereignisse die unabwendbar sind wie Krieg, höhere Gewalt und  Aufruhr muss der Bauunternehmer keinen Schadenersatz leisten. Der Bauunternehmer hat jedoch Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistung. Die Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.

Selbstbehalt

I.d.R. wird die Bauleistungsversicherung mit einem Selbstbehalt angeboten. Die Höhe beläuft sich auf 150 – 500 € und ist oftmals von der Bausumme abhängig.

Versicherungsort

Der Versicherungsort ist der im Versicherungsvertrag bezeichnete räumliche Bereich. Auch räumlich getrennte Bereiche (z.B. in der Nachbarschaft gelegenes Grundstück dient als Lager) kann in den Schutz mit einbezogen werden. Der Transportweg ist dann mitversichert.

Vertragslaufzeit

der Bauwesenversicherung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, i.d.R. ist die Laufzeit auf die Dauer von 12 bis 24 Monaten ausgelegt. Sie endet automatisch wenn das Haus bezugsfertig ist.

Bauwesenversicherung Kosten

wird als Einmalprämie gezahlt und richtet sich nach der Bausumme einschließlich eventueller Eigenleistungen. Unberücksichtigt bleiben der Preis für das Grundstück und Kosten der Erschließung. Die Höhe des Selbstbehaltes und ggf. eingeschlossener Zusatzleistungen, sind mitbestimmend.

Prämienbeispiele

Die Kosten liegen bei einer Bausumme von 100.000 Euro und 250 Euro Selbstbeteiligung schon deutlich unter 200 Euro.
Der Bauherr kann vereinbaren, die Prämie für die Bauwesenversicherung, anteilig auf die ausführenden Firmen umzulegen, da deren Risiken mitversichert werden. Im übrigen gehört die Prämie für die Bauwesenversicherung zu den sogenannten vorweggenommenen Werbungskosten; aus diesem Grund ist sie komplett von der Steuer absetzbar.

Schadenbeispiele Bauwesenversicherung Bauleistungsversicherung


Schadenbeispiel Sturmschaden
Aufgrund heftiger Sturmböen wird ein großer Teil der bereits gedeckten Daches eines Einfamilienwohnhauses beschädigt. Hierbei werden Dachpfannen heruntergeweht und beschädigen andere Dachpfannen auf dem Dach. Schadenhöhe insgesamt 16.000 €.

Schadenbeispiel Einbruchdiebstahl
Bei einem Mehrfamilienwohnhaus werden Umbaumaßnahmen durchgeführt. Während einem gesetzlichen Feiertag dringen unbekannte Täter gewaltsam in das Gebäude ein. Hierbei werden bereits montierte Armaturen und Heizkörper aus mehreren Badezimmern entwendet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 6.200 €

Schadenbeispiel Feuerschaden / Brandschaden
Mehrere Jugendliche dringen in den Rohbau eines Einfamilienwohnhauses gewaltsam ein. Hierbei zündeln diese mit Baumaterialien, wodurch ein Feuer entsteht. Das Feuer gerät außer Kontrolle und verursacht einen Schaden in Höhe von 45.000 €.

Schadenbeispiel Starkregenschaden
Durch starken Regen kann die noch nicht komplett erstellte Böschungsmauer den Wassermassen nicht standhalten. Teile der Böschung rutschen ab und überfluten den Keller des Rohbau eines Zweifamilienwohnhauses mit Wasser und Schlamm. Schadenhöhe insgesamt 19.000 €.

Schadenbeispiel Personenschaden
Kinder spielen auf dem Baugrundstück. Viel Spaß bringen Sprünge aus der 2 Etage des Rohbaus in einen vor dem Haus gelagerten Sandhaufen. Dies ging eine Weile gut, bis das ein Kind sich durch einen im Sandhaufen befindliches Metallteil so schwer verletzte, dass zwei Finger amputiert werden mussten.

Schadenbeispiel Vandalismusschaden
Unbekannte fluteten, über einen vorhandenen Wasseranschluss, die Baugrube. Das Wasser lief ein ganzes Wochenende und wurde erst bei Arbeitsbeginn an einem Montag entdeckt und abgestellt. Der Gesamtschaden belief sich auf 4.500 €.