Gebäudeversicherung


Nutzungsunterscheidung

Innerhalb der Gebäudeversicherung wird unterschieden zwischen
- privater (überwiegend Wohngebäude),
- gewerblicher,
- landwirtschaftlicher,
- öffentlicher
- und der Nutzung zu anderen Zwecken.
Die Wohngebäudeversicherung wird abgeschlossen für reine Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, wobei das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dienen muss. Bei gemischter, also teilgewerblicher Nutzung wird i.d.R. ein Beitragsaufschlag berechnet.

Auch die Art und Weise der Gebäudenutzung spielt eine wichtige Rolle bei den Gebäudeversicherungen. So wird zwischen ständig bewohnten und nicht ständig bewohnten Gebäuden unterschieden. Weiterhin gibt es nicht genutzte Gebäude. Letztere sind besonders gefährdet und sind deshalb nur zu Sonderbedingungen, häufig mit Einschränkungen, versicherbar. Eine Sonderstellung nimmt das Ferienhaus ein.

Versicherungsvergleich

Ein online Versicherungsvergleich zur Gebäudeversicherung (Objekt-Substanzversicherung) beinhaltet eine Vielzahl an Fragen, die zum richtigen Versicherungsschutz führen. Prämien, aber auch die Leistungen differieren erheblich.

Aus diesem Grund wurden in der folgenden Gegenüberstellung über 70 Leistungskriterien (nicht abschließend) der Versicherer aufgearbeitet und verglichen. Nicht alle dargestellten Leistungen sind für den Versicherungsnehmer gleich wichtig bzw. tatsächlich notwendig. Daher kann sehr wohl ein Versicherer mit einer geringeren Erfüllungsquote als 100 %, der richtige Anbieter sein.

 

 

Was versichert ist

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, mit ihren Bestandteilen. Die versicherten Gebäude sind grundsätzlich einzeln aufzuführen (Einzeldeklaration). Für jedes Gebäude wird eine eigene Position mit einer eigenen Versicherungssumme gebildet.

Im Schadenfall wird für jede Position geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Das Gebäude ist nach § 94 BGB Grundstücksbestandteil. Daher erfolgt durch Angabe des Grundstücks die genaue Bezeichnung des Gebäudes. Liegt das Gebäude auf mehreren Grundstücken, so sind diese zu benennen. Der Grundsatz der Einzeldeklaration gilt ggf. auch für Nebengebäude (z.B. Garagen). Zum Wohngebäude selbst, im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherungen mit eingeschlossen, zählen auch Heizungsanlagen, sanitäre und elektrische Installationen, Fussbodenbeläge (fest verlegt) und eingebaute Schränke, Garagen und Nebengebäude gehören ebenfalls dazu. Antennen, Markisen und Blitzableiter sind auch versichert.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Nebengebäude, die nicht im Versicherungsschein benannt sind.

Um-, An und Ausbauten

sollten dem Versicherer angezeigt werden um dann ggf. eine neue Wertermittlung vorzunehmen.

Gefahren/Risiken, die standardmässig versichert sind

Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Außerdem Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.

Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen - z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen - oder Schläuchen der Wasserversorgung; Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen innerhalb des Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber dann innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Frostschäden an Badeinrichtungen, Waschbecken, WC-Spülung, Wasserhähnen und Wassermessern, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern.

Sturm und Hagel
Schäden, die der Sturm - mindestens Windstärke 8 - am Gebäude anrichtet. Schäden durch Bäume und sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Schäden durch Hagel - ohne mitwirkenden Sturm -. Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm oder der Hagelschlag das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben zerstört hat.

Allgemein geltende Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind bei den Gebäudeversicherungen Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art entstehen. Weiterhin sind die Schäden durch innere Unruhen ebenso ausgeschlossen. Nicht versichert sind Schäden, die durch Erdbeben verursacht wurden. Schäden durch Kernenergie sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Arglistig und vorsätzliche Schädigungen sind ebenfalls nicht  versichert.

 

Gefahren/Risiken die als Deckungserweiterungen zusätzlich versicherbar sind

Wasserzu-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch außerhalb des Hauses können mitversichert werden.

Überspannungsschäden können mit eingeschlossen werden. Der unmittelbare/direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen aber extra eingeschlossen werden.
Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume sind mit versicherbar.
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten können mitversichert werden.
Erweiterte Elementarschadendeckung

Als Erweiterung kann der Wohnhauseigentümer auch die sogenannten "erweiterten Elementarschäden", zur seiner Wohngebäudeversicherung, mitversichern, um bei Naturkatastrophen, abgesichert zu sein. Hierzu findet eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes statt. In der "erweiterten Elementardeckung" sind in der Regel folgende Risiken abgesichert:

Überschwemmung  
Hochwasser
Erdrutsch
Geröll-, Schlammlawinen (Muren)
Rückstauschäden nach Unwetter oder nach einem starken Regen/Platzregen
Schnee- und Eisdruck, Schneelawinen
Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall
Vulkanausbruch

Überschwemmungen können alle Regionen in der Bundesrepublik betreffen. Das auch höher gelegene Gebiete von Überschwemmungen betroffen sind, haben die letzten starken Unwetter gezeigt, die Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht haben.


Die richtige Versicherungssumme

Der Wertermittlung / Versicherungswert muss besondere Aufmerksamkeit bei den Gebäudeversicherungen entgegengebracht werden. Es ist im Interesse des Versicherers wie auch des Versicherungsnehmers, dass eine ausreichende / bzw. zutreffende Versicherungssumme zu Grunde gelegt wird. Eine Unterversicherung kann gerade bei der Gebäudeversicherung schlimme finanzielle Folgen haben und führt zu Streitigkeiten. Zu empfehlen ist immer die sogenannte "gleitende Neuwertversicherung".
Die Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert von 1914. Hierunter versteht man den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen.
Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten, einschließlich der Baunebenkosten, des Entstehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den sogenannten Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Entstehungsjahr des Gebäudes tatsächlich entspricht. Der Baupreisindex wird jährlich ermittelt und bekanntgegeben. Für das lfd. Jahr ist immer der Vorjahreswert des Monats Mai heranzuziehen.
Die jährlichen Änderungen der Versicherungssumme und auch der Versicherungsprämie der Gebäudeversicherungen vermeiden eine Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung der Versicherungsgesellschaft auf den Unterversicherungseinwand einher. Somit ist im Schadensfall mit einem Schadenersatz bis zur  vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zu rechnen.

Bauartklassen

Bauartklasse Aussenwände des Gebäudes Dachung des Gebäudes
BAK I Massiv (Mauerwerk, Beton) Hart (Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Eternit, Metall, gesandete Dachpappe)
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Füllung aus Stein oder Glas, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material, wie Profilblech) Hart
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Füllung aus Lehm, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz Hart
BAK IV Wie BAK I und BAK II Weich (vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh)
BAK V Wie BAK III Weich
FHG I Fertighaus massiv in allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen Hart
FHG II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, aussen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (Putz oder Klinkersteine) Hart
FHG III Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung Hart


Zusammenfassung

Die Versicherungssumme sollte den Wiederherstellungskosten entsprechen, also auch die Baunebenkosten sind mit zu berücksichtigen. Erweiterungen, An- und Umbauten sind dem Versicherer zeitnah mitzuteilen. Dann kann nur wenig passieren.

Empfehlenswert in der Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung, d.h. der allgemeinen Baupreisentwicklung nach erfährt das Gebäude eine Wertsteigerung. Demnach wird die Versicherungssumme und ebenfalls der Beitrag in der Regel jährlich angepasst. Sie sind somit auf der sicheren Seite.

Um den Unterversicherungsverzicht durch die Versicherungsgesellschaft zu garantieren, sollte ein Wertermittlungsbogen mit dem Antrag eingereicht werden. Die beste Art sich abzusichern.

Auf die folgenden Inhalte des Versicherungsschutzes sollten Sie besonders achten:
Die “Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadenfalls”  sollte im Vertrag enthalten sein. Diese Art der Schäden kommen sehr, sehr häufig vor. Schnell ist die Herdplatte nicht ausgeschaltet, eine brennende Kerze blieb unbeaufsichtigt, eine Terrassentür wurde nicht geschlossen, so lassen sich die Beispiele fortsetzen.
Allmählichkeitsschäden bzw. deren Beseitigungskosten sollten ebenfalls im Schutz enthalten sein.
Diese sind häufig ausgeschlossen. Damit sind aber auch plötzlich auftretende Schäden nicht versichert wenn diese auf länger dauernder Einwirkung von  Ruß- , Rauch- und  Staubniederschlag entstehen.
Auch Gas-, Dampf-, oder Feuchtigkeitsschäden zählen hinzu, das ist den wenigsten klar. Zur Dauer der nötigen Einwirkung gibt es eine Vielzahl von Urteilen.


Abbruch- und Aufräumungskosten
Auslagerungskosten der Hauseinrichtung nach einem schweren Wasserschaden.

Hotelkostenübernahme bei unbewohnbarem Gebäude.

Dekontaminationskosten nach Austritt von Heizöl und/oder der Verunreinigung des Erdreichs durch LöschwasserInstandsetzungskosten der Hauselektronik, die durch  Blitzeinschlag in die Überlandleitung (nicht ins Haus direkt) entsteht.

Höhere Wiederaufbaukosten, sollten sich die behördlichen Auflagen, seit dem Bau des ursprünglichen Gebäudes, geändert haben.


Empfehlung

Zahlen Sie jährlich den Beitrag. Vereinbaren sie eine überschaubare Selbstbeteiligung von 250 €, so sparen Sie beachtliche  Beiträge.

Vergleichen Sie, oder lassen Sie Ihren Versicherungsmakler regelmäßig die Wohngebäudeprämien vergleichen.  Wenn Prämien und Leistungen erheblich differieren, wechseln Sie. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Über Jahrzehnte sparen sich tausende €.

Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.
Im Versicherungsfall oder bei einer Preiserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats kündigen.

Findet ein Eigentümerwechsel statt geht die Versicherung immer auf den Neueigentümer über. Nach Eintrag in das Grundbuch kann innerhalb eines Monats gekündigt werden.


Allriskdeckung / Allgefahrenversicherung

Gehen Sie auf Nummer sicher, das kostet etwas mehr, bietet dafür aber den optimalen Schutz.
Im Gegensatz zu der zuvor beschriebenen herkömmlichen Versicherungsart, werden hier nicht spezielle Gefahren/Risiken, wie oben aufgeführt, versichert. Hier ist alles versichert, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden durch Kriegsereignisse, Abnutzung, Korrosion, Streik, innerer Verderb und die Folgen von Atomunfällen, entstehen.

Diese Allrisk-Policen werden nur von wenigen Gesellschaften angeboten, häufig auch in Kombination Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung.