Baufertigstellungsversicherung
Bei einem Bauvorhaben werden eine Vielzahl von Beauftragungen erteilt. So werden Spezialunternehmen, Bauhelfer, oder ein Generalunternehmen tätig. Wird das beauftragte Unternehmen während der Bauzeit insolvent oder geht in Konkurs ist die Fertigstellung in Frage gestellt. Nur eine Schufa-Auskunft einzuholen, reicht hier nicht aus. Die Auskunft muß keine negativen Merkmale enthalten, dennoch können sehr schnell beim Bauunternehmer und deren Subunternehmer Schwierigkeiten auftreten, die dann die Fertigstellung des Gebäudes in Frage stellen.
Versicherungsnehmer
In der Baufertigstellungsversicherung ist der Versicherungsnehmer das Bauunternehmen, dessen Liquidität durch das Versicherungsunternehmen geprüft wird. Der Bauherr hat somit die Sicherheit, dass der Vertragspartner für sein Bauvorhaben - das Bauunternehmen - auf einer sicheren finanziellen Basis steht und das Bauobjekt fertigstellen kann.
Leistungen
Die Baufertigstellungsversicherung kommt für die entstandenen Kosten auf, wenn das Unternehmen den Bau nicht fertigstellt.
Wurde durch den Bauherren eine Vorleistung erbracht, kommt der Schutz der Baufertigstellungsversicherung zum Tragen. Es werden die entstandenen und entstehenden Kosten erstattet.
Die Baufertigstellungsversicherung ist in drei Arten zu unterteilen:
- Ausführungsbürgschaft
Im Rahmen der Ausführungsbürgschaft wird der Bauherr während der Bauphase für den finanziellen Verlust durch die Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Bauunternehmens abgesichert. Beinhaltet sind die anfallenden Zinskosten für die Bauunterbrechnung sowie die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Bauunternehmens zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
- Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherren vor den finanziellen Kosten für die Beseitigung von Mängeln am Objekt während
der Gewährleistungsfrist - im Regelfall 5 Jahre nach offizieller Bauabnahme – ab.
- Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Kombination aus der Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungsbürgschaft. Somit beginnt der Versicherungsschutz der Vertragserfüllungsbürgschaft mit dem ersten Spatenstich für das Bauvorhaben und endet mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist.