Gesetzliche Bauhelferversicherung

Der Bauherr ist grundsätzlich für alle beschäftigten Helfer auf seiner Baustelle verantwortlich. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 2 Abs. 2 SGB VII. Zuständig für die Absicherung im Rahmen der Bauhelferversicherung, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, ist die Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft. Die gesetzliche Bauhelferversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen.

Versicherte Personen
Grundsätzliche sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetz gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen.


Nicht versicherte Personen
Nicht versichert im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft sind Personen, die als Freunde, Verwandte, usw. eine Gefälligkeitsleistung erbringen oder ähnlich wie Unternehmen arbeiten.
Um feststellen zu können, ob die Gefälligkeitstätigkeit eher dem privaten Bereich anzurechnen ist, muss die genaue Beziehung zwischen dem Bauhelfer und dem Bauherren geklärt werden. Von einer Gefälligkeitsleistung kann dann ausgegangen werden, je enger die soziale Bindung ist.
Der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft ist ausgeschlossen für selbständige Unternehmen bei privaten Bauarbeiten.
Der Bauherr selbst sowie der Ehepartner. Diese können sich auf Antrag versichern lassen.


Verpflichtungen des Bauherren

Es sind die folgenden Verpflichtungen zu beachten::
- die Mitteilungspflicht,
- die Auskunftspflicht,
- die Aufzeichnungspflicht,
- Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften
- Meldung von Arbeitsunfällen,
- die Beitragspflicht.


Beitragsberechnung

Zur Berechnung des Beitrages ist die Anzahl der Helferstunden maßgebend. Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Berechnungsfaktors werden je Helferstunde folgende Beiträge angesetzt:

- in den neuen Bundesländer 1,21 €
- in den alten Bundesländer 1,40 €

Der Mindestbeitrag beträgt 100,00 €.

Die geleisteten Arbeitsstunden können mit Hilfe des „Eigenbaunachweises“ gemeldet werden. Dieser Nachweis dient der Beitragsberechnung. Das Nachweisheft erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft.

Der Bauherr selbst und sein Ehegatte und eingetragener Lebenspartner sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier ist nur auf Antrag der gesetzliche Versicherungsschutz zu bekommen. Der jährlich zu zahlende Beitrag beläuft sich für das Jahr 2018 auf 4.336,57 €.


Die gesetzliche Bauhelferversicherung bietet nur eine minimale Grundabsicherung. Zur Ergänzung gehört die private Bauhelferversicherung.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite https://www.bgbau.de .