Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ungenügende Sicherheitsvorkehrungen und der Bauherr hat meistens für den finanziellen Schaden aufzukommen. Selbst wenn die Absicherungspflicht der Baustelle auf einen Dritten, wie den Bauleiter übertragen wurde, so ist die Schuldzurechnung häufig strittig. So wird dann der Bauherr zur Kasse gebeten. Sind Personenschäden mit Rentenzahlungen zu verzeichnen, so wird es oftmals recht teuer. Im einzelnen handelt es sich um die
- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Hauseingang, Zufahrten,Wege, Materiallager),
- Auswahlpflicht (Auswahl der geeigneten Architekten und Handwerker),
- und die Überwachungspflicht (zur Vermeidung von Unfallgefahren).
Ausnahme: Bei einem schlüsselfertigen Bau ist der Bauherr von der Verkehrssicherungs-, Auswahl- und Überwachungspflicht befreit.
Leistungen
Im Schadenfall klärt der Versicherer die Haftungsfrage.
Bei gerechtfertigten Ansprüchen wie Sachschäden werden die Reparaturkosten übernommen. Bei Personenschäden werden die Behandlungskosten, Reha-Kosten, Umschulungsmaßnahmen und Renten übernommen. Im Todesfall werden die Beerdigungskosten erstattet.
Die Höhe der Leistungen richten sich nach den vereinbarten Deckungssummen/Versicherungssummen.
Sind die Schadenersatzansprüche ungerechtfertigt oder überhöht und es kommt zu einer Auseinandersetzung, wehrt der Versicherer die Ansprüche (passiver Rechtsschutz) ab. Es werden die die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
Werden Regressforderungen geltend gemacht, werden auch diese Kosten übernommen.
Verschuldensformen – was ist versichert und nicht versichert
- Leicht Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ist i.d.R. versichert.
- Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt. Ist nicht immer versichert.
muß explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
- Vorsätzlich handelt wer, bewusst oder gewollt schädigt. Ist nicht versichert.
Versicherungssumme / Deckungssumme
Übersteigen die Schadenersatzansprüche die vereinbarten Deckungssummen, zahlt der Bauherr drauf.
Als zu vereinbarende Mindestsummen sind 3 bis 5 Mio. als pauschale Deckungssummen anzusetzen. Diese Summe gilt dann für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Geht man auf Nummer sicher, wählt man mindestens die 5 - Millionen Deckung.
Es ist möglich und häufige Praxis, die Vermögensschäden höher zu versichern.
Stellt es sich während des Baus heraus, dass die vertraglich vereinbarte Bausumme nicht ausreicht und oder die Bauzeit sich verlängert, ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, so kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Angebote der Versicherer
Hinweis: Besteht eine Privathaftpflichtversicherung ist in vielen Tarifen, für kleinere Bauvorhaben, Versicherungsschutz von 25.000 oder auch bis zu 50.000 € enthalten. Übersteigt hier die Bausumme die Maximierung, erfolgt keinerlei Leistung!
Die Angebote der Versicherer für die Bauherrenhaftpflicht sind unterschiedlich. Nicht immer sind die wichtigsten Leistungen im Tarif enthalten. Ein Vergleich macht Sinn.
Prämienberechnung
Zur Prämienberechnung werden die nachstehend genannten Kriterien herangezogen
- die Bauzeit ,
- der Wert der ggf. zu erfolgenden Eigenleistungen,
- die gesamte Bausumme, (einschließlich Wert der Eigenleistungen),
- die Wohnfläche,
- der Gebäudetyp (Fertighaus oder Massivhaus),
- die Gebäudeart (Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus),
- eine Eigenhausplanung (wenn Sie selbst Architekt bzw. Ingenieur sind),
- der Gewerbeanteil, die Gewerbefläche.
Schadenfall
Der Versicherer, oder wir als Ihr Makler, sind vorab unverzüglich per Telefon, email oder Fax zu unterrichten.
Melden Sie innerhalb Wochenfrist, schriftlich, per Post oder E-Mail jedes Ereignis, das zu einem Haftpflichtanspruch führen könnte.
Geben Sie nie, auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint, ein Schuldanerkenntnis ab.
Zahlen Sie nie, ohne Absprache mit dem Versicherer, dem Geschädigten eine Zahlung.
Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid erheben Sie umgehend Widerspruch.
Bei einer gegen Sie erhobenen Klage unterrichten Sie unverzüglich den Versicherer.
Zeigen Sie auch an wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben.
Rabatt
Wird die Bauwesen-/ Bauleistungsversicherung mit der Rohbau- und oder Bauherrenhaftpflichtversicherung zusammen abgeschlossen, räumen etliche Versicherer gute Rabatte ein. Einzige Voraussetzung: Die anschliessende Gebäudeversicherung wird bei dieser Gesellschaft versichert.