Bauhelferversicherung - private
Hier ist jeder Helfer zu versichern. Hierbei wird unterschieden, ob die Bauhelfer namentlich benannt werden oder nicht namentlich benannt werden. Bei der namentlichen Nennung der Bauhelfer verringert sich die Prämie um ca. ein Drittel.
Leistungen der Bauhelferversicherung
- Personenschäden
Die auch durch Stolpern oder Ausrutschen verursacht werden.
- Invaliditätsschutz
Die Bauhelferversicherung leistet die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität.
Die Invaliditätssumme wird geleistet, wenn sich ein Bauhelfer so schwer verletzt, dass als Folge daraus eine Invalidität besteht.
Die Invaliditätsleistung ist unabhängig von anderen Leitungsträgern.
Die Invaliditätsleistung aus der Bauhelferversicherung wird nicht auf Zahlungen von anderen Leistungsträgern angerechnet.
- Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag, den ein Bauhelfer unfallbedingt im Krankenhaus verbringt, wird ein Tagegeld gezahlt.
Die Höhe ist i.d.R. auf ca. 20 - 50 € täglich begrenzt.
Auch dieZahlungsdauer ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
- Übergangsentschädigung
Nach einem Unfall lässt sich meistens ein zutreffender Invaliditätsgrad nicht gleich feststellen.
Häufig steht dieser erst nach einigen Untersuchungen fest. Erst dann tritt der Versicherer ein.
Um diese Zeit zu überbrücken dient das vereinbarte Überbrückungs- / Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld wird dann gezahlt, wenn die geistige
oder körperliche Leistungsfähigkeit des Versicherten auf Dauer mehr als 50 % beträgt.
- Todesfallsumme
Wird eine Bauhelfer auf der Baustelle schwer verletzt, dass dieser als Folge daraus verstirbt, wird die vereinbarte
Versicherungssumme bezahlt.
- Bergungskosten
Bergungskosten von Einsatzkräfte werden übernommen, wenn ein Bauhelfer auf der Baustelle geborgen werden muss.
Kosten der Bauhelferversicherung - Beitragsbeispiele
- Beiträge in € mit namentlicher Nennung der Bauhelfer
Invaliditätssumme | 30.000 | 40.000 | 50.000 |
Todesfallsumme | 5.000 | 5.000 | 10.000 |
Krankenhaustagegeld | 10 | 15 | 20 |
Übergangsentschädigung | 5.000 | 5.000 | 5.000 |
Beitrag je Bauhelfer | 28,50 | 33,75 | 41,00 |
- Beiträge in € ohne namentlicher Nennung der Bauhelfer
Invaliditätssumme | 30.000 | 40.000 | 50.000 |
Todesfallsumme | 5.000 | 5.000 | 10.000 |
Krankenhaustagegeld | 10 | 15 | 20 |
Übergangsentschädigung | 25.000 | 25.000 | 25.000 |
Beitrag je Bauhelfer | 31,60 | 42,30 | 55,50 |
Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bauhelferversicherung